Mein Kind darf in die Kindertagespflege

Erste Anlaufstelle - Kontaktdaten


Liebe Eltern, 

damit Ihr Kind zur der Kindertagespflege kommen kann, die für Sie alle gut passt, wenden Sie sich sehr gerne an unsere Fachberaterinnen in den Vermittlungsstellen: 

Region Landkreis Nord-West
(Aulendorf, Bad Waldsee, Bergatreute, GVV Altshausen, Wolfegg)
Erreichbar: Montags bis freitags, 9:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Caritas Bodensee-Oberschwaben, Robert-Koch-Str. 52, 88339 Bad Waldsee

Telefonnummer: 07524 401168-12 oder 07524 401168-13
E-Mail: ktp.bos@caritas-dicvrs.de
 

Region Schussental und umliegende Gemeinden
(Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell,
Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf,
Wolpertswende)
Erreichbar: Montags bis freitags, 9:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Caritas Bodensee-Oberschwaben, Seestr. 44, 88214 Ravensburg

Telefonnumer: 0751 36256-18 oder 0751 36256-36
E-Mail: ktp.bos@caritas-dicvrs.de
 

Region Allgäu (Altkreis Wangen)
(Achberg, Aitrach, Aichstetten, Amtzell, Argenbühl, Bad Wurzach,
Isny, Kißlegg, Leutkirch, Wangen)
Erreichbar: Montags bis freitags, 9:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Diakonisches Werk Ravensburg, Spitalstraße 16, 88239 Wangen

Telefonnummer: 07522 70750-15 oder 07522 70750-16
E-Mail: ktp-allgaeu@diakonie-oab.de

Informationen zur finanziellen Förderung

Sie können beantragen, dass das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Kosten der Kindertagespflege übernimmt. Die Tagespflegeperson erhält dabei je Betreuungsstunde und Kind einen festgelegten Stundensatz von 7,50 Euro.

Ihr Kind ist zwischen 1 und 3 Jahren alt:Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Dabei kann man Kinder bis 30 Stunden pro Woche betreuen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien übernimmt die Förderung.Wenn Sie mehr als 30 Stunden Betreuung pro Woche benötigen, müssen Sie dies begründen, zum Beispiel durch:

  • Erwerbstätigkeit der Eltern
  • Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche
  • Berufliche Bildungsmaßnahmen, die Schul- oder Hochschulbildung einschließlich einer Promotion (Erstausbildung, nur in begründeten Fällen auch bei weiteren Ausbildungen/Schule/Studium)
  • Teilnahme an Fördermaßnahmen zur Eingliederung in Arbeit oder Teilnahme an Integrationskursen

Ihr Kind ist 3 Jahre alt oder älter:

Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Inanspruchnahme der Kindertagespflege und deren Förderung durch das Amt für Kinder Jugendliche und Familien sind nur als Ergänzung des institutionellen Betreuungsangebotes aufgrund eines besonderen Bedarfs möglich.

Kostenbeitrag
Die Höhe des Kostenbeitrags der Eltern hängt davon ab, wie viele Stunden man das Kind betreut und wie viele minderjährige Kinder im Haushalt der Familie leben. Die Kostenbeitragspflicht gilt auch bei Ferien- und Krankheitszeiten des Kindes für bis zu 4 Wochen pro Jahr.

Anzahl der Kinder in der Familie Kostenbeitrag der Eltern je Betreuungsstunde
1 Kind 2,60 €
2 Kinder unter 18 Jahren  1,90 €
3 Kinder unter 18 Jahren  1,30 €
4 oder mehr Kinder unter 18 Jahren  0,50 €

Wenn Sie denken, dass Sie den Kostenbeitrag nicht bezahlen können, können Sie beantragen, dass das Amt für Kinder Jugendliche und Familien überprüft, welche finanzielle Belastungsgrenze für Sie zumutbar ist.

Bei weiteren Fragen zur finanziellen Förderung der Kindertagespflege, wenden Sie sich bitte an das Amt für Kinder Jugendliche und Familien:

Standort Ravensburg: 
Gartenstr. 107
88212 Ravensburg
Tel.: 0751 85-3210
Email: ju@rv.de

Standort Bad Waldsee:
Robert-Koch-Str. 52
88339 Bad Waldsee
Tel.: 07524 9748-3410
Email: jubw@rv.de 

Standort Wangen
Liebigstr. 1
88239 Wangen
Tel.: 07522 996-3720
Email: juwg@rv.de

Eingewöhnung - der Start in die Kindertagespflege

Wie aufregend - ihr Kind darf in die Kindertagespflege.

Nachdem Sie sich für eine Kindertagespflege entscheiden haben, beginnt die Eingewöhnungszeit. In diesen ersten 2 bis 6 Wochen kann ihr Kind die Tagespflegeperson, die anderen Kinder und den Tagesablauf langsam und behütet immer besser kennenlernen. Das ermöglicht einen stabilen und verlässlichen Beziehungsaufbau und stellt das Fundament für eine gelingende Betreuungssituation dar.
Als Eltern sollten Sie zu Beginn Ihr Kind während der Kindertagespflege begleiten. Mit Ihnen an seiner Seite kann sich Ihr Kind auf die neue und fremde Umgebung einlassen.