Rechtliche Informationen für Eltern
Rechtliche Informationen für Eltern
In der Regel sind Tagesmütter und Tagesväter selbstständig tätig. Damit sind sie selbst für ihre soziale Absicherung und die Versteuerung ihrer Einkünfte verantwortlich. Sie können Ihre Tagesmutter/Ihren Tagesvater auch bei sich anstellen. In der Regel betreut sie/er dann als Kinderfrau/Kindermann ausschließlich Ihre Kinder. In diesem Fall sind Sie als Arbeitgeber/innen für die Abgaben an die Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Unfallversicherung) und die Versteuerung verantwortlich.