Ihr Weg zur Pflegeerlaubnis
Ihr Weg zur Pflegeerlaubnis
Kindertagespflege ist ein bedeutsamer Bildungs- und Lernort. Tagespflegepersonen sind Bildungs- und Entwicklungsbegleiter/innen der ihnen anvertrauten Kinder.
Tagespflegepersonen sollen einem Bildungsanspruch im frühkindlichen Bereich gerecht werden und Tageskinder in ihrer Entwicklung stärken. Um diesen hohen Anspruch erfüllen zu können, ist eine gezielte Qualifizierung notwendig.
Wichtige Themen sind demnach:
- kindliche Entwicklungsphasen,
- Umsetzung des Bildungsauftrags in der Kindertagespflege,
- Umgang mit Konflikten,
- Kinderschutz und Kinderrechte,
- Selbstständigkeit mit Konzept (Businessplan Kindertagespflege),
- Ernährung und Gesundheitsvorsorge von Kindern,
- Zusammenarbeit mit Eltern,
- Rechte und Pflichten von Tageseltern.
Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu dürfen, braucht man eine Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII). Diese stellt das örtliche Jugendamt aus. In der Regel müssen Sie dafür folgende Nachweise erbringen:
- Teilnahme am Tätigkeitsvorbereitenden Kurs (50 Unterrichtseinheiten = UE),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hausarzt/von der Hausärztin,
- Hausbesuch durch das Jugendamt,
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG),
- Erste Hilfe Kurs am Kind (9 UE),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hausarzt/von der Hausärztin von Ihnen und von allen über 14 Jahre alten, im Haushalt lebenden Personen,
- Nachweis des Masernimpfstatus für die Betreuungsperson ab Jahrgang 1970,
- gegebenenfalls Tätigkeitsbegleitender Kurs (250 UE).
Sie erhalten für alle Unterlagen entsprechende Vordrucke bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege. Die polizeilichen Führungszeugnisse beantragen Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde.