Ihr Weg zur Pflegeerlaubnis

Ihr Weg zur Pflegeerlaubnis

Das Bild zeigt eine Küchen-Esszimmer-Szene an Ostern. Eine blonde kurzhaarige Frau mit rosa Oberteil hält ein weibliches Kleinkind auf dem Arm. Am Esstisch sitzen zwei etwas ältere blondhaarige weibliche rosa gekleidete Kleinkinder, die zu der Frau aufschauen. Das linke Kind trägt ein Prinzessinnendiadem, das rechte Kind Hasenohren als Haarreif auf dem Kopf. Auf dem Tisch mit gelber Tischdecke mit weißen Punkten befinden sich ein Gugelhupfkuchen und bemalte Eier in einem Osternest.

Kindertagespflege ist ein bedeutsamer Bildungs- und Lernort. Tagespflegepersonen sind Bildungs- und Entwicklungsbegleiter/innen der ihnen anvertrauten Kinder.

Tagespflegepersonen sollen einem Bildungsanspruch im frühkindlichen Bereich gerecht werden und Tageskinder in ihrer Entwicklung stärken. Um diesen hohen Anspruch erfüllen zu können, ist eine gezielte Qualifizierung notwendig.

Wichtige Themen sind demnach:

  • kindliche Entwicklungsphasen,
  • Umsetzung des Bildungsauftrags in der Kindertagespflege,
  • Umgang mit Konflikten,
  • Kinderschutz und Kinderrechte,
  • Selbstständigkeit mit Konzept (Businessplan Kindertagespflege),
  • Ernährung und Gesundheitsvorsorge von Kindern,
  • Zusammenarbeit mit Eltern,
  • Rechte und Pflichten von Tageseltern.

Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu dürfen, braucht man eine Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII). Diese stellt das örtliche Jugendamt aus. In der Regel müssen Sie dafür folgende Nachweise erbringen:

  • Teilnahme am Tätigkeitsvorbereitenden Kurs (50 Unterrichtseinheiten = UE),
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hausarzt/von der Hausärztin,
  • Hausbesuch durch das Jugendamt,
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG),
  • Erste Hilfe Kurs am Kind (9 UE),
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hausarzt/von der Hausärztin von Ihnen und von allen über 14 Jahre alten, im Haushalt lebenden Personen,
  • Nachweis des Masernimpfstatus für die Betreuungsperson ab Jahrgang 1970,
  • gegebenenfalls Tätigkeitsbegleitender Kurs (250 UE).

Sie erhalten für alle Unterlagen entsprechende Vordrucke bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege. Die polizeilichen Führungszeugnisse beantragen Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde.

ERLAUBNIS ZUR KINDERTAGESPFLEGE

Tagesmütter/Tagesväter benötigen nach § 43 SGB VIII eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn sie Kinder außerhalb deren Wohnung, mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Bezahlung und länger als drei Monate betreuen.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege berechtigt zur Betreuung von bis zu fünf Kindern. Die Anzahl der Kinder kann unter Berücksichtigung der räumlichen und familiären Verhältnisse in der Tagespflegefamilie verringert werden.Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist fünf Jahre gültig, sofern nichts gegen die Eignung der Tagespflegeeltern spricht. Neben der regelmäßigen Teilnahme an der Fortbildung ist die Zusammenarbeit mit der Vermittlungsstelle (wie z.B. die Information über wichtige Ereignisse und Veränderungen) Voraussetzung dazu.
Betreut jemand Kinder ohne eine Pflegeerlaubnis, obwohl diese nach den oben ste-henden Vorgaben notwendig wäre, kann gem. § 104 SGB VIII ein Bußgeld von bis zu 500 Euro erhoben werden kann.

Für die Erteilung der Pflegeerlaubnis müssen Tagesmütter im Landkreis Ravensburg folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Aufnahme in die Vermittlungskarteien der regionalen Vermittlungsstellen für Kindertagespflege mit dem dazugehörenden Bewerbungs- und Überprüfungsverfahren
  • Teilnahme an Qualifizierung und Fortbildung

Tagesmütter/Tagesväter beantragen die Erlaubnis zur Kindertagespflege beim Jugendamt Ravensburg entweder formlos oder mithilfe eines kurzen Antragsformulars. Die Erlaubniserteilung durch das Jugendamt erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Vermittlungsstellen für Kindertagespflege.

QUALIFIZIERUNG & FORTBILDUNG

Tagesmütter/Tagesväter sollen sich durch Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und neben kindgerechten Räumen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderung der Kindertagespflege verfügen.
Zur Umsetzung dieser Anforderung gelten für Tagesmütter/Tagesväter in Baden-Württemberg einheitliche Qualifizierungsstandards:

  • Kurs in „Erste Hilfe am Kind“ mit 9 UE,
  • Qualifizierung mit 50 und gegebenenfalls mit 250 UE,
  • regelmäßige Fortbildungen im Umfang von 20 UE pro Jahr.

Die Teilnahme an der Qualifizierung ist verpflichtend und damit Voraussetzung für die Vermittlung, die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII und die Gewährung der laufenden Geldleistungen durch das Jugendamt.

Die Qualifizierung besteht im Landkreis Ravensburg aus einem Vorbereitungskurs mit 50 UE und einem Qualifizierungskurs mit 250 UE. Die für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen anerkannten Fachkräfte müssen nur am Vorbereitungskurs mit 50 UE teilnehmen, um sich für die Tätigkeit in der Kindertagespflege zu qualifizieren.

VORBEREITUNGSKURS

Der Vorbereitungskurs umfasst 50 UE, die sich auf drei ganztägige und fünf Nachmittagsveranstaltungen verteilen. Neben der Einführung in die Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater und der Zusammenarbeit mit den Eltern der betreuten Kinder werden die rechtlichen Grundlagen der Kindertagespflege geklärt. Der Kurs wird im Landkreis Ravensburg zweimal im  Jahr angeboten (Ravensburg/Weingarten und Leutkirch). Die Ausschreibung und Anmeldung für den Kurs erfolgt direkt über das Jugendamt Ravensburg.

QUALIFIZIERUNGSKURS

Der Qualifizierungskurs umfasst 250 UE und startet einmal im Jahr. In der Regel findet der Kurs an einem Vormittag pro Woche statt (derzeit freitags) sowie alle 6 Wochen samstags, der Kurs dauert ca. ein Jahr. In den Ferien sind keine Kurse. Ein Praktikum mit 8 UE und 34 UE Selbstlerneinheiten sind ebenfalls fester Bestandteil des Kurses.

Im Kurs werden vor allem die Erziehung, Betreuung und Förderung der Tageskinder, die Zusammenarbeit mit den Eltern, aber auch Gesundheitsthemen behandelt. Der Kurs wird einmal im Jahr abwechselnd in Ravensburg/Weingarten und Leutkirch angeboten. Zum Abschluss werden die angehenden Tagespflegepersonen anhand eines halbstündigen Kolloquiums geprüft. Der Kurs wird anhand eines dynamischen Lernkonzeptes durchgeführt, die Kursleitung und die Referenten/Referentinnen orientieren sich an den Bedürfnissen, der Lerngeschwindigkeit und Kompetenzen der Teilnehmenden.
Die Ausschreibung und Anmeldung für den Kurs erfolgt direkt über das Jugendamt Ravensburg.

FORTBILDUNG

Nach der abgeschlossenen Grundqualifizierung von insgesamt 300 UE sind alle Tagespflegeeltern verpflichtet, jährlich an Fortbildungen im Umfang von mind. 20 UE teilzunehmen. Hierbei werden die Themen der Grundqualifizierung aufgefrischt, aktualisiert und vertieft. Das Fortbildungsprogramm wird jährlich vom Jugendamt Ravensburg organisiert und ist in der Regel kostenfrei. Die Ausschreibung und Anmeldung erfolgt über das Jugendamt Ravensburg.