Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Informationen für Tagesmütter/Tagesväter
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Informationen für Tagesmütter/Tagesväter
In der beitragsfreien Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse können Tagesmütter/Tagesväter verbleiben, solange sie nicht hauptberuflich selbstständig oder nur geringfügig beschäftigt sind.
Diese Regelungen gelten für alle Tagesmütter/Tagesväter unabhängig davon, ob sie durch das Jugendamt oder privat von den Eltern finanziert werden. Etwas anderes kann gelten, wenn bei verheirateten Tagesmüttern/Tagesvätern der Ehepartner/die Ehepartnerin nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Als Tagesmutter/Tagesvater sollten Sie in jedem Fall mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen und den Versicherungsstatus im Einzelfall und verbindlich klären lassen.