Informationen für bestehende Kindertagespflegepersonen

Pflichten zum Erhalt der Pflegeerlaubnis

Damit Sie Ihre Pflegeerlaubnis erhalten und verlängern können, müssen Sie folgende Pflichten erfüllen:

  • Fortbildungspflicht (20 Unterrichtseinheiten im aktuellen Kalenderjahr)
  • Kinderschutzfortbildungen (20 Unterrichtseinheiten in 5 Jahren)
  • Erste-Hilfe-Kurs (alle 2 Jahre zu absolvieren)
  • Erstbelehrung Infektionsschutz (einmalig zu absolvieren)
  • Folgebelehrung Infektionsschutz (nach Erstbelehrung alle 2 Jahre aufzufrischen)
  • Lebensmittelbelehrung (einmalig zu absolvieren)

Fortbildungsangebot für Tagespflegepersonen des Landkreises Ravensburg 2026 - Melden Sie sich hier an:

Bitte beachten: Dieses Angebot richtet sich nur an unsere Tagespflegepersonen und ist für diese kostenfrei!